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Ihr Jahr in Zahlen.

Der Jahresabschluss zeigt, wie Ihr Unternehmen dasteht. Wir erstellen ihn und nutzen dabei die Spielräume, die das Steuerrecht lässt.

  • Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  • Steuerliche Wahlrechte gezielt nutzen
  • Betriebliche Steuererklärungen inklusive

Was wir übernehmen

  • Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung für kleinere Betriebe und Freiberufler
  • Steuerbelastungsvergleich verschiedener Varianten
  • Betriebliche Steuererklärungen, etwa Gewerbe-, Umsatz- und Körperschaftsteuer
  • Offenlegung beim Unternehmensregister für Kapitalgesellschaften
  • Besprechung der Zahlen mit Ihnen

So läuft es ab

  1. AbschlussunterlagenWir sagen Ihnen genau, was wir zum Jahresende brauchen.
  2. ErstellenWir erstellen den Abschluss und prüfen Wahlrechte.
  3. BesprechenWir gehen die Zahlen mit Ihnen durch und zeigen, was sich ändern lässt.
  4. EinreichenSteuererklärungen und Offenlegung erledigen wir fristgerecht.

Häufige Fragen

Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung?

Kaufleute im Sinne des Handelsrechts bilanzieren. Andere Gewerbetreibende müssen bilanzieren, wenn ihr Umsatz über 800.000 € oder ihr Gewinn über 80.000 € im Jahr liegt. Freiberufler dürfen unabhängig davon ihren Gewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln.

Was bringt ein Steuerbelastungsvergleich?

Viele Entscheidungen im Abschluss lassen Spielraum, etwa bei Abschreibungen oder Rückstellungen. Wir rechnen durch, welche Variante für Sie über die Jahre günstiger ist.

Sprechen wir über Ihre Situation.

Im ersten Termin klären wir, wo Sie stehen und wie wir Ihnen helfen können. Persönlich in Eggenfelden oder Arnstorf, am Telefon oder per Video.

Termin vereinbaren Eggenfelden08721 96080 Arnstorf08723 96090