Gehalt oder Ausschüttung?
Für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH: Was bleibt Ihnen netto, wenn die GmbH Ihnen den Gewinn als Gehalt zahlt, und was bei einer Gewinnausschüttung? Mit Tarif 2026.
1. Ihre Situation
Betriebsvermögen liegt z. B. vor bei einer Betriebsaufspaltung oder wenn die Beteiligung Ihr Einzelunternehmen entscheidend fördert. Dann gilt zwingend das Teileinkünfteverfahren.
Kurz gesagt: bei einer Beteiligung von mindestens 25 Prozent oder von mindestens 1 Prozent mit beruflicher Tätigkeit für die GmbH. Der Rechner wählt dann die günstigere Variante.
Wortlaut § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG
„auf Antrag für Kapitalerträge im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 1 und 2 aus einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, wenn der Steuerpflichtige im Veranlagungszeitraum, für den der Antrag erstmals gestellt wird, unmittelbar oder mittelbar
a) zu mindestens 25 Prozent an der Kapitalgesellschaft beteiligt ist oder
b) zu mindestens 1 Prozent an der Kapitalgesellschaft beteiligt ist und durch eine berufliche Tätigkeit für diese maßgeblichen unternehmerischen Einfluss auf deren wirtschaftliche Tätigkeit nehmen kann.“
Nach Satz 4 ist der Antrag „spätestens zusammen mit der Einkommensteuererklärung für den jeweiligen Veranlagungszeitraum zu stellen und gilt, solange er nicht widerrufen wird, auch für die folgenden vier Veranlagungszeiträume“.
2. Ihre Zahlen
Der Betrag, den Sie sich entweder als Gehalt zahlen oder ausschütten möchten.
Andere Einkünfte nach Abzügen, ohne Gehalt und Ausschüttung aus dieser GmbH. Bei Zusammenveranlagung gemeinsam.
Steht im Gewerbesteuerbescheid der GmbH.
Geben Sie den Gewinn der GmbH ein, um den Vergleich zu sehen.
Gehalt
GmbH
Privat
Ausschüttung
GmbH
Annahmen
- Der gesamte Betrag wird entweder als Gehalt gezahlt oder ausgeschüttet. In der Praxis ist oft eine Mischung am günstigsten.
- Gehalt ohne Sozialversicherung. Das trifft z. B. auf beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer zu. Ist der Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig, fallen auf das Gehalt bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen erhebliche Beiträge an; das Ergebnis verschiebt sich dann deutlich zugunsten der Ausschüttung. Ob das Gehalt in dieser Höhe steuerlich angemessen ist, prüft der Rechner nicht.
- Einkommensteuer nach Tarif 2026 mit Solidaritätszuschlag, ohne Kirchensteuer und ohne Werbungskosten. Bei der Abgeltungsteuer mit Sparer-Pauschbetrag und Günstigerprüfung.
- Bei Anteilen im Betriebsvermögen ohne Gewerbesteuer auf die Ausschüttung. Das setzt voraus, dass die Beteiligung „zu Beginn des Erhebungszeitraums mindestens 15 Prozent des Grund- oder Stammkapitals beträgt“ (§ 9 Nr. 2a Satz 1 GewStG).
- Finanzierungskosten für die Beteiligung (z. B. Schuldzinsen) sind nicht berücksichtigt. Gerade dann lohnt sich oft der Antrag auf das Teileinkünfteverfahren.
Beispielhafte Berechnung mit vereinfachten Annahmen. Sie dient der ersten Orientierung und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.
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Der Rechner gibt eine Orientierung. Mit Ihren echten Zahlen rechnen wir genauer.
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