Gründung und RechtsformGmbH oder Einzelunternehmen: der Vergleich

Haftung, Steuern und Aufwand unterscheiden sich deutlich. Eine pauschale Antwort gibt es nicht, aber klare Kriterien.

Stand: Oktober 2026  ·  Lesezeit 6 Minuten

Das Wichtigste in Kürze

  • Einzelunternehmer haften mit ihrem Privatvermögen, GmbH-Gesellschafter grundsätzlich nur mit der Einlage.
  • Einzelunternehmen: Einkommensteuer bis 45 % plus Gewerbesteuer mit Anrechnung.
  • GmbH: rund 30 % Steuer auf den Gewinn, weitere Steuer erst bei Ausschüttung.
  • Die GmbH lohnt sich vor allem, wenn Gewinne im Unternehmen bleiben.

Der Vergleich im Überblick

KriteriumEinzelunternehmenGmbH
HaftungUnbeschränkt, auch privatGrundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt
GründungGewerbeanmeldung, Fragebogen beim FinanzamtGesellschaftsvertrag, Handelsregister, 25.000 € Stammkapital
Steuer auf den GewinnEinkommensteuer, progressiv bis 45 %Körperschaftsteuer 15 % plus Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer
GewerbesteuerFreibetrag 24.500 €, Anrechnung auf die EinkommensteuerKein Freibetrag, keine Anrechnung
BuchführungEinnahmen-Überschuss-Rechnung bis 800.000 € Umsatz bzw. 80.000 € GewinnImmer Bilanz, Offenlegung im Unternehmensregister
Geld entnehmenJederzeitGehalt oder Gewinnausschüttung

Haftung

Im Einzelunternehmen haften Sie für alle Verbindlichkeiten mit Ihrem gesamten Vermögen. In der GmbH haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen. Banken verlangen bei Krediten allerdings oft eine persönliche Bürgschaft. Der Haftungsvorteil ist daher vor allem bei Risiken aus dem laufenden Geschäft relevant, etwa gegenüber Kunden oder Lieferanten.

Steuern

Im Einzelunternehmen unterliegt der gesamte Gewinn der Einkommensteuer, unabhängig davon, ob Sie ihn entnehmen. Der Spitzensteuersatz liegt bei 42 %, ab sehr hohen Einkommen bei 45 %. Die Gewerbesteuer wird weitgehend auf die Einkommensteuer angerechnet.

Die GmbH zahlt Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer, zusammen je nach Hebesatz der Gemeinde rund 30 %. Erst wenn Gewinne an Sie ausgeschüttet werden, fällt erneut Steuer an, in der Regel 25 % Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag.

Ab 2028 sinkt der Körperschaftsteuersatz schrittweise um einen Prozentpunkt pro Jahr auf 10 % im Jahr 2032. Das macht die GmbH für thesaurierte Gewinne künftig attraktiver.

Gründung und laufender Aufwand

Das Einzelunternehmen ist schnell gegründet und einfach zu führen. Die GmbH braucht einen Gesellschaftsvertrag, die Eintragung ins Handelsregister und mindestens 12.500 € eingezahltes Stammkapital bei Gründung. Laufend kommen Bilanzierung, Jahresabschluss und Offenlegung hinzu. Das verursacht höhere Beratungskosten.

Wann lohnt sich die GmbH?

  • Der Gewinn ist dauerhaft hoch und wird nicht vollständig für den Lebensunterhalt benötigt.
  • Gewinne sollen im Unternehmen bleiben und investiert werden.
  • Das Haftungsrisiko aus dem Geschäft ist hoch.
  • Ein späterer Verkauf oder die Aufnahme von Partnern ist geplant.

Eine feste Gewinnschwelle gibt es nicht. Entscheidend sind Ihre Entnahmen, Ihre übrigen Einkünfte und Ihre Pläne. Eine erste Orientierung gibt unser Rechtsform-Finder.

Später wechseln?

Ein Einzelunternehmen lässt sich später in eine GmbH einbringen, unter bestimmten Voraussetzungen ohne Aufdeckung stiller Reserven. Der Weg zurück ist deutlich aufwendiger. Deshalb lohnt es sich, die Rechtsform vor der Gründung durchzurechnen.

Allgemeine Information, Stand Oktober 2026. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Steuerliche Regeln ändern sich, sprechen Sie uns vor Entscheidungen an.

Steuerkanzlei Thomas KaempfelSteuerberater in Eggenfelden und Arnstorf. Erstveröffentlichung 12. Mai 2026, aktualisiert im Oktober 2026.

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