Lohn und GehaltSteuerfreie Gehaltsextras 2026: der Überblick

Von einer Gehaltserhöhung bleibt oft nur die Hälfte. Mit steuerfreien oder pauschal versteuerten Extras kommt mehr bei Ihren Mitarbeitern an.

Stand: Oktober 2026  ·  Lesezeit 5 Minuten

Das Wichtigste in Kürze

  • Viele Extras sind steuer- und sozialversicherungsfrei.
  • Meist Voraussetzung: zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn.
  • Sachbezug bis 50 € im Monat ist eine Freigrenze, kein Freibetrag.
  • Saubere Dokumentation schützt bei der Lohnsteuer-Außenprüfung.

Warum Extras statt Gehaltserhöhung?

Bei einer klassischen Gehaltserhöhung fallen Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge an, für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Steuerfreie Extras kommen dagegen ungeschmälert an. Für Arbeitgeber sind sie zudem ein Argument bei der Suche nach Fachkräften.

Die wichtigsten Extras 2026

ExtraGrenzeHinweis
Sachbezug, etwa Gutschein oder Guthabenkarte50 € im MonatFreigrenze: schon 1 € darüber macht alles steuerpflichtig
Aufmerksamkeit zu einem persönlichen Anlass60 € je AnlassSachzuwendung, etwa zum Geburtstag
Gesundheitsförderung600 € im JahrZertifizierte Maßnahmen
Jobticket und DeutschlandticketOhne HöchstbetragMindert die Entfernungspauschale, alternativ 25 % Pauschalsteuer
Dienstrad und E-BikeSteuerfrei bei Überlassung zusätzlich zum LohnBei Gehaltsumwandlung gilt die 0,25-%-Regel
KindergartenzuschussIn tatsächlicher HöheFür nicht schulpflichtige Kinder
Betriebsveranstaltung110 € je TeilnehmerBis zu zwei Veranstaltungen pro Jahr
Erholungsbeihilfe156 € je Arbeitnehmer, 104 € für Ehegatten, 52 € je KindPauschal mit 25 % versteuert

Die wichtigste Bedingung

Die meisten Steuerbefreiungen gelten nur, wenn die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird. Eine Umwandlung von bestehendem Gehalt in steuerfreie Extras ist in der Regel nicht begünstigt.

Sachbezug: Gutscheine und Karten

Gutscheine und Guthabenkarten zählen nur als Sachbezug, wenn sie bei einem begrenzten Kreis von Akzeptanzstellen oder für ein begrenztes Warensortiment einlösbar sind. Allgemein einsetzbare Geldkarten gelten als Barlohn. Die 50-€-Grenze ist eine Freigrenze. Wird sie überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.

Umsetzung in der Lohnabrechnung

  • Extras schriftlich vereinbaren und zusätzlich zum Lohn gewähren
  • Belege aufbewahren, etwa Teilnahmebestätigungen oder Kita-Rechnungen
  • Grenzen je Mitarbeiter und Monat überwachen
  • Gleichbehandlung im Team beachten

Wir prüfen mit Ihnen, welche Extras zu Ihrem Team passen, und setzen sie in der Lohnbuchhaltung korrekt um.

Allgemeine Information, Stand Oktober 2026. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Steuerliche Regeln ändern sich, sprechen Sie uns vor Entscheidungen an.

Steuerkanzlei Thomas KaempfelSteuerberater in Eggenfelden und Arnstorf. Erstveröffentlichung 18. April 2026, aktualisiert im Oktober 2026.

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