Das Wichtigste in Kürze
- Viele Extras sind steuer- und sozialversicherungsfrei.
- Meist Voraussetzung: zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn.
- Sachbezug bis 50 € im Monat ist eine Freigrenze, kein Freibetrag.
- Saubere Dokumentation schützt bei der Lohnsteuer-Außenprüfung.
Warum Extras statt Gehaltserhöhung?
Bei einer klassischen Gehaltserhöhung fallen Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge an, für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Steuerfreie Extras kommen dagegen ungeschmälert an. Für Arbeitgeber sind sie zudem ein Argument bei der Suche nach Fachkräften.
Die wichtigsten Extras 2026
| Extra | Grenze | Hinweis |
|---|---|---|
| Sachbezug, etwa Gutschein oder Guthabenkarte | 50 € im Monat | Freigrenze: schon 1 € darüber macht alles steuerpflichtig |
| Aufmerksamkeit zu einem persönlichen Anlass | 60 € je Anlass | Sachzuwendung, etwa zum Geburtstag |
| Gesundheitsförderung | 600 € im Jahr | Zertifizierte Maßnahmen |
| Jobticket und Deutschlandticket | Ohne Höchstbetrag | Mindert die Entfernungspauschale, alternativ 25 % Pauschalsteuer |
| Dienstrad und E-Bike | Steuerfrei bei Überlassung zusätzlich zum Lohn | Bei Gehaltsumwandlung gilt die 0,25-%-Regel |
| Kindergartenzuschuss | In tatsächlicher Höhe | Für nicht schulpflichtige Kinder |
| Betriebsveranstaltung | 110 € je Teilnehmer | Bis zu zwei Veranstaltungen pro Jahr |
| Erholungsbeihilfe | 156 € je Arbeitnehmer, 104 € für Ehegatten, 52 € je Kind | Pauschal mit 25 % versteuert |
Die wichtigste Bedingung
Die meisten Steuerbefreiungen gelten nur, wenn die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird. Eine Umwandlung von bestehendem Gehalt in steuerfreie Extras ist in der Regel nicht begünstigt.
Sachbezug: Gutscheine und Karten
Gutscheine und Guthabenkarten zählen nur als Sachbezug, wenn sie bei einem begrenzten Kreis von Akzeptanzstellen oder für ein begrenztes Warensortiment einlösbar sind. Allgemein einsetzbare Geldkarten gelten als Barlohn. Die 50-€-Grenze ist eine Freigrenze. Wird sie überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.
Umsetzung in der Lohnabrechnung
- Extras schriftlich vereinbaren und zusätzlich zum Lohn gewähren
- Belege aufbewahren, etwa Teilnahmebestätigungen oder Kita-Rechnungen
- Grenzen je Mitarbeiter und Monat überwachen
- Gleichbehandlung im Team beachten
Wir prüfen mit Ihnen, welche Extras zu Ihrem Team passen, und setzen sie in der Lohnbuchhaltung korrekt um.
Allgemeine Information, Stand Oktober 2026. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Steuerliche Regeln ändern sich, sprechen Sie uns vor Entscheidungen an.
